Zwischen den Rechtstexten einer Nation, eines Volkes oder Kulturraumes und der in diesen Bereichen ausgeübten Religion(en) besteht eine enge Beziehung. Selbst in (post)modernen, säkularen Gesellschaften tragen die Begründung, die Einsetzung und die symbolische Repräsentanz des jeweils geltenden Rechts einen transzendenten Charakter.