Seit gut einer Woche liegt den Landschaftsverbänden Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) ein Entwurf zur Novellierung des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSchG NW) vor. Der Absender ist das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW. Bis zum 9. April haben die Landschaftsverbände Gelegenheit, sich zu dem Entwurf zu äußern.