Bei der gestrigen Anhörung im Landtag von NRW hat die Deutsche Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte e. V. (DGUF) zu den umstrittenen Änderungen des Denkmalschutzgesetzes ihre Position bekräftigt: Die Bewahrung des reichen archäologischen und baulichen Erbes in NRW ist eine Verpflichtung der Landespolitik, der Fachbehörden und aller Bürger. Zwistigkeiten dürfen nicht verhindern, dass tragfähige Lösungen gefunden werden. Zu den Hauptpunkten der Gesetzesänderung hat die DGUF den Landtagsabgeordneten Vorschläge gemacht, welche es noch in keinem anderen Bundesland gibt. NRW könnte damit in Sachen Denkmalschutz Vorreiter werden.