Marita Genesis: »Das Gericht« in Alkersleben

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Die Dissertation »  "Das Gericht" in Alkersleben – archäologischer und historischer Nachweis einer mittelalterlichen Richtstätte in Thüringen unter Hinzuziehung anthropologischer Analysen« von Marita Genesis stellt erstmalig eine vollständig ergrabene Richtstätte des Mittelalters in Deutschland dar. Die Promotion wurde im Dezember 2012 an der Philosophischen Fakultät I der Humboldt-Universität zu Berlin eingereicht und bereits Anfang des Jahres 2014 publiziert.

Mit der Themenstellung wendet sich Genesis einem überaus interessanten und bisher weitgehend unberücksichtigten Forschungsfeld im Bereich der Mittelalter- und Neuzeitarchäologie zu. Allgemein sind Hinrichtungsstätten zwar bekannt, doch im archäologischen Befund wurden sie bisher nur vereinzelt erfasst. Demzufolge gehört deren archäologische Dokumentation und Aufarbeitung noch  immer zu den seltenen wissenschaftlichen Publikationen. Diese Plätze im Hinblick auf die mittelalterliche Rechtspraxis sowie des Vollstreckers derselben– des Scharfrichters, zu betrachten, liegt hier als kulturwissenschaftliche Forschung erstmals im interdisziplinären Zusammenhang vor.

Genesis entdeckte durch Aktenrecherche im TLDA Weimar ein Fundareal, das bereits in den siebziger Jahren archäologisch untersucht wurde. Bei dem Flurnamen »Das Gericht« wurde schnell offenbar, was der Kollege damals bei seiner Suche nach einem urgeschichtlichen Fundplatz nebenbei teilweise freigelegt hatte: zahlreiche Skelette, deren Grablege atypisch war und stark vom christlichen Bestattungsritus abwich, wiesen auf einen Richtplatz hin. Die Altgrabung ergab einige Schwierigkeiten hinsichtlich der lokalen Zuordnung, so dass es zwingend notwendig erschien, eine Nachgrabung durchzuführen. In insgesamt drei Forschungsgrabungen gelang es Genesis, eine Richtstätte nachzuweisen, die zwischen dem 10. und 14. Jh. genutzt wurde. Zudem befand sich der »Galgenhügel« auf einem urgeschichtlichen Grabhügel, dessen Nutzung durch Funde aus der Trichterbecherkultur bis zur Eisenzeit belegt werden konnte.

Damit fand Genesis hier einen Fundplatz vor, der alle klassischen lokalen Voraussetzungen einer Richtstätte erfüllte: Die Lage an der Alten Nürnberger Geleitstrasse diente als Abschreckung und Prävention. Der erhöhte Platz auf einem Hügel ließ den Galgen und die daran verwesenden Delinquenten weithin sichtbar sein. Zudem lässt Genesis auch die Möglichkeit offen, hier an eine absichtliche Verbindung zwischen dem urgeschichtlichen »heidnischen« Bestattungsort und den aus der christlichen Gemeinschaft ausgeschlossenen Delinquenten vermuten.

Einführend zeigt Genesis die unterschiedlichen baulichen und lokalen Beschaffenheiten der Richtplätze des Mittelalters und der Neuzeit auf. Die Unterscheidung in Schafott, Rabenstein und Hochgericht wird mit zahlreichen Beispielen aus den Schrift- und Bildquellen aufgeführt und mit bekannten archäologischen Befunden untermauert. Bauliche Konstruktionen werden anschaulich erläutert und Besonderheiten bildhaft dokumentiert. Quellenkritisch beurteilt Genesis vor diesem Hintergrund  die Schwierigkeit, Holz- und Pfostenbefunde zielsicher einem Galgen, Räderpfählen oder Brennpfählen für einen Scheiterhaufen zuordnen zu können.

In einem weiteren allgemein gehaltenen Teil geht sie auf die Entwicklung des Strafrechts ein. Dabei werden rechtshistorische Fakten zu Entstehung und Anwendung des Strafrechts ebenso ausführlich betrachtet, wie der Vollzug der einzelnen Körper- und Todesstrafen. Genesis gelingt es, in übersichtlicher Form den Leser auch ohne juristisches Vorwissen in diesen komplexen Bereich einzuführen und eine grundlegende Darstellung zur rechtshistorischen Forschung zu bieten. Dafür greift sie auf die germanischen Rechtsregeln zurück und zeichnet über die wichtigsten spätantiken Gesetzestexte den Weg zum Gewohnheitsrecht des Sachsenspiegels nach. Von der anfänglich privaten Gerichtsbarkeit bis zur staatlichen Rechtsprechung der Moderne wird die Entwicklung des Strafrechts vor dem Hintergrund des seinerzeit gesellschaftlichen Umfeldes beleuchtet.

Natürlich nehmen die Körper- und Todesstrafen einen breiten Raum ein. Unterschieden wird dabei in »ehrliche« und »unehrliche« Strafen sowie ihre Anwendung auf Männer, Frauen und Kinder. Hier wird ersichtlich, dass Genesis breites fachliches Wissen aus ihren zusätzlichen Studienfächern Rechts- und Geschichtswissenschaften bezieht. Fundiertes Quellenmaterial führt den Leser an die Strafpraxis des Mittelalters heran. Zudem werden anschaulich die Grenzen und Möglichkeiten des archäologischen Nachweises einzelner Strafen kritisch diskutiert.

Einen wesentlichen Baustein zum besseren Verständnis der späteren archäologischen und anthropologischen Analyse bildet das Kapitel »Nach der Hinrichtung – Behandlung der Delinquenten«. Klar strukturiert wird hier umrissen, mit welchen Befunden auf  Richtplätzen zu rechnen ist. Was geschah mit den Delinquenten nach der Hinrichtung? Verwesten tatsächlich alle am Martergerüst? Was verraten Knochengruben? Tenor der Betrachtungen sind die vielfältigen Möglichkeiten der Auffindung bzw. die Klärung der Frage, wo die anderen Maleficanten, die man im archäologischen Befund nicht mehr antrifft, verblieben sind.

Den theoretischen Teil rundet die Betrachtung der Berufsgruppen des Scharfrichters und Abdeckers ab. Als infame Berufsgruppe werden sie bis heute im Großteil der Literatur präsentiert. Genesis gelingt es, das komplexe Tätigkeitsfeld der Berufsgattung  in all seinen Facetten und unter verschiedenen Perspektiven zu analysieren und ihre tatsächliche gesellschaftliche Stellung, die häufig ambivalent war, zu klären und lokale Unterschiede heraus zu stellen.

Genesis zeichnet im Hauptteil Ihrer Publikation die Forschungsergebnisse Ihrer eigenen Grabung sowie der Altgrabung von 1971 auf. Dabei wird ersichtlich, mit welchen Schwierigkeiten häufig die Aufarbeitung von Altgrabungen verbunden sind.

Insgesamt 81 Individuen konnten auf dem Galgenhügel erfasst und untersucht werden. Die anthropologischen Bestimmungen (Birkenbeil/Rohbock) lieferten dabei einen wesentlichen Anteil zur Deutung der Todesarten, zum Geschlechterverhältnis und zur Altersbestimmung. Herausragend ist dabei der erstmals gelungene anthropologische Nachweis (Verhoff) einer Strangulation durch die sogenannte »Hangman‘s fracture«.
Die Auffindungslage vieler Skelette lässt noch eine Fesselung erkennen – ein Indiz für die Durchführung einer justiziablen Handlung.

Ebenso auffällig ist das Vorkommen von Steinbeschwerungen im Grab. Genesis diskutiert hier den Hinweis auf abergläubischen Abwehrzauber, vorliegend gegen Wiedergänger. In diese Problematik baut sie das Vorkommen der nachgewiesenen Kinderbestattungen ein. Für den Strafvollzug noch zu jung, könnten diese Gräber ebenfalls den plötzlichen, unnatürlichen »schlimmen« Tod kennzeichnen und die Ablage dieser unheilvoll gestorbenen Individuen mit der Angst vor der Wiederkehr zu den Lebenden begründen.
Im abschließenden Teil werden die Auffälligkeiten an den Skeletten sowie ihre Lage und das vorgefundenen Fundspektrum gedeutet.

Das Ergebnis ist sehenswert – viele zum Strang verurteilte Delinquenten fanden wohl auf der Richtstätte Alkersleben den Tod. Ein gewaltsamer, aber nicht eindeutig zu verifizierender Tod wurde bei weiteren zahlreichen Individuen festgestellt. Perimortale Verletzungen untermauern dieses Ergebnis. Männerüberschuss und viele Menschen im juvenilen bis adulten Bereich zeigen, dass sich dieser Platz ungewöhnlich im Verhältnis zu normalen mittelalterlichen Friedhöfen darstellt. Verbrecher, Wiedergänger und eines »schlimmen« Todes Gestorbene sind wohl im Mittelalter auf dem Galgenhügel Alkersleben zur letzten Ruhe gebracht worden. Sie alle sind durch eine Gemeinsamkeit gekennzeichnet: ihr Begräbnis außerhalb des Gottesackers und damit ein Ausschluss aus der christlichen Gemeinschaft. Hierbei handelt es sich um eine postmortale Strafe, die den Betroffenen daran hinderte, am Tag des Jüngsten Gerichts seine Seele der Erlösung zuzuführen - eine, so Genesis, der größten Strafen für die Mitglieder einer mittelalterlichen christlichen Gemeinschaft.

Damit gelang für Thüringen der archäologische Nachweis einer mittelalterlichen Richtstätte, wie sie so bisher noch nicht bekannt ist. Für Deutschland und das geschichtlich gewachsene Europa steht nun ein Basiswerk zur Verfügung, an dem die Richtstättenarchäologie künftig Orientierung und Wegweisung für gleichartige Fundplätze findet.

Rezension zu

»Das Gericht« in Alkersleben – archäologischer und historischer Nachweis einer mittelalterlichen Richtstätte in Thüringen unter Hinzuziehung anthropologischer Analysen.
Genesis Marita

389 S. mit 19 s/w-Abb., gebunden mit Schutzumschlag
Langenweißbach: Verlag Beier & Beran

ISBN: 978-3-941171-92-3
Preis: 42,50 €

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