Rote ICOM-Notfallliste: Verstärkter Kampf gegen illegal gehandelte Kulturgüter aus dem Irak
ICOM-Präsident Hans-Martin Hinz nannte die Roten Listen einen wichtigen Beitrag, das Bewusstsein für diese Art von Verbrechen zu schärfen: "Wir setzen uns dafür ein, dass der illegale Handel mit Kulturgut in der Öffentlichkeit und der Fachöffentlichkeit ernster genommen wird." Nach den Worten von SPK-Präsident Hermann Parzinger seien die Listen ein wirksames Mittel, um "dem dramatischen Schmuggel von geraubten Kulturgütern" etwas entgegenzusetzen: "Der Westen darf sich nicht mitschuldig machen, indem er das IS-Terrorregime indirekt unterstützt. Wir kennen die Wege des organisierten Schmuggels, der meist über den Libanon oder die Türkei nach Westeuropa führt. Hier ist es nötig, dass die Ermittlungsbehörden erkennen, was da illegal ins Land kommt." Parzinger erneuerte seine Forderung, dass in Europa nur Antiken gehandelt werden dürften, die einen klaren Herkunftsnachweis tragen. Deshalb brauche Deutschland dringend das neue Kulturgutschutzgesetz.
Kulturstaatsministerin Monika Grütters plädierte für ein gemeinsames Vorgehen aller EU-Mitgliedsstaaten gegen den illegalen Handel mit Kulturgütern. Es gebe einen breiten Konsens über EU-weite Standards im Kulturgutschutzrecht. "Mit der Gesetzesnovelle zum Kulturgutschutz wird Deutschland einen längst überfälligen Paradigmenwechsel einläuten: Wer in Zukunft Antiken nach Deutschland einführt, braucht für jedes Stück eine gültige Ausfuhrerlaubnis des jeweiligen Herkunftslandes, das bei Einfuhr vorzulegen ist.
Helfen können darüber hinaus insbesondere die Roten Listen des Internationalen Museumsrates. Deutschland ist das erste Land überhaupt, das die Roten Listen gesetzlich verankert, denn die Kulturgutschutznovelle sieht erhöhte Sorgfaltspflichten für Kulturgut vor, das aus Ländern stammt, für die eine solche Rote Liste erstellt wurde.
Kulturgut verpflichtet – das gilt für alle, die mit Kulturgut zu tun haben: für Händler und Sammler, aber auch für Museen und andere Kultureinrichtungen. Sie sind gefordert, ihre Bestände sorgfältig auf Provenienz hin zu überprüfen, so wie auch im Umgang mit NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut. Die Roten Listen, die es mittlerweile für 13 Länder gibt, dienen auch der Sensibilisierung potentieller Käufer dafür, gefährdete Kulturgüter nicht zu erwerben, und sind somit seit Jahren ein wichtiger Bestandteil im Kampf gegen den illegalen Handel von gefährdeten Kulturgütern und Schätzen aus Raubgrabungen – und genau deshalb sind sie so unterstützenswert. Die "Rote Liste Irak", die ICOM erstmals bereits unmittelbar nach den Kriegshandlungen im Jahr 2003 veröffentlichte, ist angesichts der aktuellen Entwicklungen umso bedeutender."
Die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Maria Böhmer, übergab bei der Veranstaltung eine neusumerische Tontafel an den irakischen Botschafter. Die Tontafel, die vermutlich aus der antiken Stadt Girsu (heute Telloh) stammt und um das Jahr 2000 v. Chr. entstand, wurde im Februar 2014 bei Ebay zum Verkauf angeboten. Nachdem die Ermittlungen des Landeskriminalamtes Berlin ergaben, dass der Nutzer des Ebay-Accounts in Schleswig-Holstein ansässig war, wurden weitere Ermittlungen durch die Kriminalpolizei in Eutin angestellt. Die Tontafel konnte beschlagnahmt, von fachlicher Seite zugeordnet und nunmehr an den Irak zurückgegeben werden.
"Illegaler Erwerb und Handel von Kulturgut sind keine Bagatellvergehen – umso weniger, seit wir im Irak, aber auch in Syrien, in Mali oder Afghanistan erleben, dass Kulturbarbarei zu einer Strategie der Kriegsführung und neben Drogen- und Waffenhandel zur Finanzquelle des internationalen Terrorismus geworden ist. Gemeinsam mit dem Irak hat Deutschland in der Generalversammlung der Vereinten Nationen 2015 eine Resolution eingebracht, die im Konsens aller 193 Mitgliedsstaaten angenommen wurde. Wir haben darin die Zerstörung von Kulturgütern im Irak als terroristischen Akt und mögliches Kriegsverbrechen geächtet und den illegalen Handel von Kulturgütern auf das Schärfste verurteilt. Aus den Beschlüssen müssen jetzt Taten werden – auch in Deutschland", sagte Frau Böhmer.
Der Botschafter der Republik Irak, Hussain M. F. Alkhateeb, dankte für die Übergabe und sagte: "Die heute stattfindende Präsentation der deutschen Fassung der Roten Notfall-Liste von ICOM zu den gefährdeten Kulturgütern des Iraks und die in diesem Rahmen erfolgte Rückgabe eines irakischen Artefakts zeigen das große Engagement Deutschlands, wenn es darum geht, kulturelles Erbe in enger Zusammenarbeit nicht nur mit dem Irak, sondern auch mit anderen betroffenen Ländern zu retten und zu erhalten."
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