Keltenwelt am Glauberg: Kooperationsvertrag unterzeichnet
„Kreis und Land begreifen die Keltenwelt als einen wichtigen Beitrag zur touristischen und tourismuswirtschaftlichen Entwicklung der Region. Sie streben darüber hinaus auch eine Vermarktung der zahlreichen regionalen Angebote an interessierte Besucher des Kreises und der ,Keltenwelt’ an“, sagten Staatsministerin Eva Kühne-Hörmann, Landrat Joachim Arnold und Erster Kreisbeigeordneter Oswin Veith bei der Unterzeichnung im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst. Der Kreis bedient sich zur Präsentation und zur Vermarktung unter anderem der Touristischen Arbeitsgemeinschaft Archäologielandschaft Wetterau und der gemeinnützigen Wetterauer Archäologischen Gesellschaft Glauberg GmbH (WAGG), deren ehrenamtlich tätige Mitglieder bereits seit Jahren vertrauensvoll mit der „Keltenwelt“ als Institution des Landes zusammenarbeiten.
Inhaltliche Konzeption und Weiterentwicklung der „Keltenwelt“ als Teil des Dezentralen Archäologischen Landesmuseums Hessen liegen beim Land. Der Kreis engagiert sich mit dem Ziel, die Attraktivität der Wetterau als Teil der Metropolregion FrankfurtRheinMain darzustellen, Bildung und Wissenschaft auf den Themenfeldern regionale Kultur und Entwicklungsgeschichte sowie Natur- und Umweltschutz zu betreiben, Gäste der Keltenwelt mit zusätzlichen interessanten Angeboten in der Region zu halten und das Museum durch die Integration in eine touristisch attraktive Region zu einem wesentlichen Standortfaktor zu entwickeln. Die Realisierung dieser Ziele erfolgt durch geeignete Projekte der Gesellschaft in Abstimmung mit der „Keltenwelt“.
„Die Archäologie wird zu einem wichtigen Element der Strukturpolitik im ländlichen Raum“, hoben Kühne-Hörmann, Arnold und Veith hervor. Seit den umfangreichen Ausgrabungen in den späten achtziger Jahren des 20. Jahrhunderts bis zum Bezug des Neubaus hat das Land nach den Worten der Ministerin insgesamt mehr als 17 Millionen Euro in das Glauberg-Projekt investiert. Davon profitiere die Region in Handwerk, Handel, Gastronomie und Tourismus. „Auch das entspricht dem Konzept ,hessenARCHÄOLOGIE 21’, das Archäologie nicht nur als Forschungs-, Bildungs-, und Vermittlungsthema betrachtet, sondern eben auch als Mittel der Strukturpolitik im Land.“
Der Kooperationsvertrag gilt zunächst für zwei Jahre. Sofern die Partner keine anderslautende Erklärung abgeben, gilt er anschließend unbefristet weiter.
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