EU fördert sogenannte Kulturerbe-Laboratorien
Außerdem sollten diese Kulturdenkmale dem allgemeinen Publikum zugänglich sein.
Bewerben können sich Projekte, die gemeinsam von Partnerorganisationen aus mindestens drei teilnahmeberechtigten Ländern geplant, durchgeführt und kofinanziert werden, sofern sie von den zuständigen Denkmalschutzbehörden des federführenden Staates über das Auswärtige Amt und von dort über die Ständige Vertretung in Brüssel eingereicht werden. Die Anträge müssen bis zum 29.11. 2002 in Brüssel vorliegen.
Gefördert werden im Jahr 2003 etwa vier Projekte mit einem Betrag zwischen 150.000 und 300.000 Euro, wobei diese Summe höchstens 50% des gesamten Projektvolumens ausmachen darf. Die drei kooperierenden Partnerorganisationen müssen sich jeweils mit mindestens 5 % am finanziellen Gesamtvolumen beteiligen.
Für die Beteiligung an den Kulturerbe-Laboratorien, die Teil des Programms KULTUR 2000 sind, gelten die mit der Ausschreibung für 2003 veröffentlichten allgemeinen Förderbedingungen und das zugehörige Antragsformular, herunter zu laden unter www.kulturrat.de/ccp - external-link-new-window>www.kulturrat.de/ccp - "Förderprogramme". Man muß ein bißchen scrollen.
Vor einer Bewerbung sollte man sich mit dem Cultural Contact Point in Verbindung setzen.
Cultural Contact Point Germany
c/o Deutscher Kulturrat - Haus der Kultur
Weberstrasse 59 a
D - 53113 Bonn
Tel.: *49 - 228 - 20 135 27
Fax: *49 - 228 - 20 135 29
Quelle: CCP
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