Schon um die Jahrhundertwende wurden Archäologinnen und Archäologen auf Schiffsfunde im Bodensee aufmerksam. Nun werden die Wracks in dem Teil des Bodensees, der in der Nähe des baden-württembergischen Ufers liegt, vollständig inventarisiert. Landesarchäologe Prof. Dr. Dirk Krausse sagte: »Auf dem Grund unserer Gewässer harren zahlreiche Denkmale ihrer Entdeckung und Erfassung – vom steinzeitlichen Einbaum bis zum neuzeitlichen Schiffs- oder Flugzeugwrack. Insbesondere die tieferen Bereiche des Bodensees sind archäologisch bisher noch vollkommen unerforscht. Da wir nur schützen können, was wir kennen, sind systematische Untersuchungen notwendig.«
»Ein untergegangenes Schiff ist wie eine Zeitkapsel, die so gut wie alles, was am Tag des Untergangs an Bord war, mit in die Tiefe genommen hat«, betonte Alexandra Ulisch, Mitarbeiterin im Projekt. »Die Fülle der Informationen, die ein solches Wrack bereithält, ist ein wahrer Schatz für die archäologische Forschung«, so Ulisch.
Neben der Auswertung verschiedener Daten aus früheren Untersuchungen werden in Kooperation mit dem Institut für Seenforschung der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg auch aktuelle Sonardaten auf mögliche Wracks im Bodensee überprüft. So wollen die Forschenden bisher unbekannte Wracks entdecken, inventarisieren und sodann deren Denkmalwert feststellen. Im Zusammenhang mit der Betreuung der Pfahlbauten konnten in der Flachwasserzone zwar früher schon vereinzelte Wracks identifiziert und untersucht werden, aber erst mit Beginn dieses Projektes wird es möglich sein, Wracks auch in größerer Wassertiefe systematisch zu identifizieren und als Denkmale zu erfassen. Im Vorfeld des Projektes wurden bereits Ende 2022 bekannte Wracks durch ein vom Landesamt für Denkmalpflege beauftragtes Tauchteam der Firma Submaris in ihrem Zustand dokumentiert.
Als zweitgrößter Voralpensee spielte der Bodensee mit großer Wahrscheinlichkeit eine bedeutende Rolle in der Entwicklung der regionalen Schiffbautradition.
»Das älteste bekannte Wasserfahrzeug ist ein inzwischen geborgener Einbaum, der über 4.000 Jahre alt ist«, erläuterte die Leiterin des Projekts »Wracks und Tiefsee«, Dr. Julia Goldhammer.
Unabhängig des Erhaltungszustandes gelten Schiffswracks aller Epochen als Kulturdenkmale und sind durch das Denkmalschutzgesetz geschützt. Sie dürfen nicht ohne Genehmigung berührt oder erforscht werden. Funde sind dem LAD unverzüglich mitzuteilen. Wer gegen das Denkmalschutzgesetz verstößt, kann zur Anzeige gebracht werden und hat mit empfindlichen Bußgeldern zu rechnen (§27 DSchG).