Der „Fund des Monats Februar" thematisiert derzeit im LVR-LandesMuseum Bonn die Schattenseiten der Archäologie: die Raubgräberei, die alljährlich archäologische Zeugnisse in großem Umfang zerstört. Auf möglichst wertvolle Funde aus, durchsuchen Raubgräber die Landschaften und machen auch vor amtlichen Grabungen nicht halt. Oft zerstören sie damit Bodendenkmäler und Fundzusammenhänge und berauben diese so ihrer historischen Aussagekraft, die für die Archäologen oftmals wichtiger sind als der eigentliche Fund. Dass dies nicht nur ein Kavaliersdelikt ist, ist oft nicht bekannt: „Schatzsucher", die ohne Genehmigung nach archäologischen Funden suchen, machen sich strafbar. Darauf weist der Landschaftsverband Rheinland (LVR) in anlässlich des Fundes einer Pressemeldung hin.
Erstmalig zeigen das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland und das LVR-LandesMuseum Bonn Funde aus Raubgrabungen, die dem LVR nach 13jährigem Rechtsstreit übereignet wurden. Die äußerst schwierige Beweisführung während der Prozesse führte am Ende zu einem Vergleich: Per Losentscheid wurde dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland und dem LVR-LandesMuseum Bonn ein Viertel der beschlagnahmten „Sammlung" übereignet und so für die Öffentlichkeit zurück gewonnen. Ein Münzwurf zugunsten des LVR entschied über das wertvollste Stück der „Sammlung M." - eine keltische Goldmünze aus dem 1. Jh. v. Chr. Das im Rheinland seltene Stück hätte ein bedeutender Fund für die Wissenschaft sein können - wären die archäologischen Zusammenhänge nicht durch die unsachgemäße Ausgrabung für immer verloren gegangen.
„Sammler M." gilt den rheinischen Bodendenkmalpflegern als ein besonders dreistes Beispiel eines Raubgräbers. Schon seit über 20 Jahren ist er den Behörden bekannt. Der Fall des Raubgräberstollens in Frechen machte 2005 auch bundesweit Schlagzeilen. Zusammen mit einem Komplizen unterhöhlte er auf über 30 Meter Länge mehrere Grundstücke auf der Suche nach wertvoller Keramik. Aber auch schon früher waren er und ein Komplize auf frischer Tat gestellt worden, als sie sich nachts auf einer amtlichen Grabung zu schaffen machten. Bei mehreren Hausdurchsuchungen fand die Polizei Hunderte von archäologischen Objekten, zum Teil noch „fundfrisch" mit Resten von Erde. Eine Werkstatt in seinem Haus enthielt das typische Raubgräberwerkzeug, wie Metalldetektoren und Sonden sowie Vorrichtungen zur Reinigung und „Restaurierung" der Funde, um sie später verkaufen zu können. Trotz aller Indizien konnten die Gerichte M. nicht eindeutig nachweisen, dass er nicht rechtmäßiger Eigentümer der Funde ist.
Eine Änderung des Denkmalschutzgesetzes für Nordrhein-Westfalen, das derzeit einen Bodenfund je zur Hälfte dem Finder und dem Grundstückseigentümer zuspricht, könnte hier Abhilfe schaffen: In den meisten Bundesländern geht ein herrenloser Bodenfund per Gesetz in die öffentliche Hand über - dafür sorgt das so genannte „Schatzregal". Ein solches würde Fälle wie diesen vermeiden, in denen der Nachweis illegalen Grabens an der Klärung der Eigentumsverhältnisse scheitert. Dennoch wird der vom Gericht vorgeschlagene Vergleich von der amtlichen Bodendenkmalpflege als Teilerfolg gewertet.
Einen weiteren Erfolg können die Bodendenkmalpfleger hinsichtlich des verminderten Angebots von Raubgut verzeichnen. Ein beliebter Markt für illegal erworbene Funde ist das Internet. Erst der Initiative des Verbandes der Landesarchäologen in der Bundesrepublik Deutschland ist es zu verdanken, dass der Verkäufer bei Ebay Deutschland mittels eines so genannten Pedigrees (eines Nachweises über die Herkunft) nun belegen muss, dass die gesetzlichen Bestimmungen für Bodenfunde eingehalten wurden - jeder archäologische Fund muss gemeldet werden. Das Angebot an archäologischen Objekten sank so um 75 Prozent.
Der „Fund des Monats Februar" ist noch bis zum 1. März täglich außer montags im LVR-LandesMuseum Bonn zu sehen.