: ein oder zwei Jahre lang mit DM 1.200 plus Zuschlägen für Kinder, Reise- und Sachkosten. Da das Land NRW die entsprechenden Mittel in der individuellen Graduiertenförderung erst kürzlich garantierte, muss diesmal alles ganz schnell gehen - die Bewerbungsfrist endet am 1. Juni 2001, vorher jedoch sind umfangreiche Anträge zu stellen.
Kürzungen verhindert
Das Promovieren kostet bekanntlich nicht nur Zeit und Nerven, es verschlingt auch eine Menge Geld. Abhilfe schafft da ein Stipendium. Leider hat nicht jede/r das Glück, eines zu bekommen. Dennoch gibt es mehr Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung zu erhalten, als gemeinhin vermutet wird. Auch in den Unis selbst steht seit jeher ein entsprechender Topf bereit. Das Land NRW wollte diesen Topf zur individuellen Graduiertenförderung unlängst schrumpfen, doch dagegen wehrten sich die Hochschulen. Insbesondere RUB und Uni Münster kämpften vehement um jeden Pfennig. Mit Erfolg, denn der Landtag verabschiedete kürzlich den Haushalt fürs Jahr 2001 - ohne Kürzungen in der individuellen Graduiertenförderung. Jene spielt vor allem in den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften eine herausragende Rolle.
Kompetente Beratung
Die RUB schreibt nun ihre neuen Stipendien aus, die Förderung beginnt am 1. August und am 1. Oktober 2001; die Bewerbungsfrist endet am 1. Juni 2001. Zuvor muss ein Antrag (inklusive Exposé zum Forschungsvorhaben etc.) gestellt werden. Unterstützt und kompetent beraten wird man dabei vom Bereich "Forschungs- und Studierendenförderung", hier sind auch entsprechende Vordrucke erhältlich. Der Antrag wird zunächst in der jeweiligen Fakultät geprüft und anschließend an den Rektor geleitet. Über die Stipendienvergabe entscheidet die "Vergabekommission für die Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses".
Grund- und Abschluss-Stipendien
Die RUB vergibt Grund- und Abschlussstipendien in allen Fachbereichen. Ein Grundstipendium darf höchstens ein Jahr nach dem Studienabschluss begonnen werden. Es wird für zwei Jahre bewilligt und kann um ein halbes Jahr verlängert werden. Abschlussstipendien mit einjähriger Laufzeit erhalten Graduierte, die zuvor zwei bis vier Jahre lang als wissenschaftliche Hilfskraft oder wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in tätig gewesen sind und ihre Promotion während der Förderungszeit abschließen. Die Stipendien bestehen aus einem Grundbetrag von 1.200 DM monatlich. Hinzu kommen können Kinderzuschläge (300 DM im Monat) sowie Zuschläge für Sach- und Reisekosten. Pro Jahr vergibt die RUB zwischen 20 und 25 neue Stipendien an Graduierte, die ihren Studienabschluss zwar nicht an der RUB erworben haben, gleichwohl dort promovieren müssen.
Weitere Informationen:
Reinhard Zwink, Ruhr-Universität Bochum, Univerwaltung, Dezernat 2 (Bereich "Forschungs- und Studierendenförderung"), FNO 1/142, 44780 Bochum, Telefon 0234/32-25484
Quelle: Uni Bochum (idw)