Der Schatz lag unweit von Spay im Kreis Mayen-Koblenz in einem Versteck und wurde bereits vor über 60 Jahren bei Erdarbeiten entdeckt. Die ungewöhnlich gute Erhaltung der Münzen erklärt sich durch den Umstand, dass sie von dem damaligen Eigentümer sorgfältig in einem unversehrten und mit einer umgedrehten Schale dicht abgedeckten Topf versteckt worden waren. So konnte kein Wasser an die Münzen gelangen, was sie vor stärkerer Korrosion bewahrte. Die Kaiser Diocletian, Maximianus, Constantius Chlorus und Galerius sind mit ihren Münzen in dem Schatz vertreten. Schon deshalb stellt er ein einzigartiges Denkmal dieser Phase der römischen Herrschaft am Rhein dar. Eine weitere Besonderheit ist, dass die Münzen, die als Folles bezeichnet werden, zu den frühesten dieses Typs überhaupt gehören, bevor sie im 4. Jahrhundert n. Chr. für lange Zeit die Hauptmünze waren.
Der Landschaftsverband Rheinland kann durch die Bereitstellung der Mittel und den Ankauf durch das LVR-LandesMuseum Bonn diesen für die Geschichte des Rheinlands so bedeutenden Fund langfristig sichern. Der Ankauf erfolgte in Kooperation zweier Bundesländer im Einvernehmen zwischen der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (GDKE) und dem Landschaftsverband Rheinland (LVR). Ziel ist es, den Schutz des kulturellen Erbes, seine Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit und den Verbleib in der Region zu gewährleisten.
Die Gefangennahme des Kaisers Valerianus durch den Sassanidenkönig Shapur I. in Persien versinnbildlicht den Höhepunkt der Krisenzeit des Römischen Reiches im 3. Jahrhundert. Innere Kämpfe und äußere Bedrohung hatten das Reich zermürbt. Erst mit der Erhebung Diocletians zum Augustus im Jahr 284 begann eine Phase der Stabilisierung. Kernstück seiner Politik war die Errichtung der Tetrarchie. Am 1. August 285 ernannte er Maximianus zum Augustus und bezeichnete ihn als "Bruder". Diocletian errichtete auf diese Weise eine fiktive Dynastie, die mit der Ernennung von Galerius und Constantius Chlorus als Cäsaren am 1. März 293 auf vier Personen anwuchs: Die erste Tetrarchie, die Viererherrschaft, war begründet.
Das Reich wurde in unterschiedliche Herrschaftsbereiche aufgeteilt und Städte wie Trier stiegen zu kaiserlichen Residenzen auf. Von Trier und York aus regierte Constantius Chlorus Gallien und Britannien. In Gallien war die Lage besonders prekär. Banden entlaufener Soldaten und verarmter Bauern plünderten das Land, alamannische und fränkische Einfälle taten ihren Teil dazu. Vermutlich im Kontext dieser kriegerischen Ereignisse, der Constantius Chlorus durch sein energisches Eingreifen nach und nach Herr wurde, kam es zur Verbergung des Münzschatzes von Spay.
Bereits wenige Jahre später, im Jahr 306, gelangte als Nachfolger Constantius Chlorus sein Sohn Constantin ‒ noch ohne den Beinamen "der Große" ‒ an die Macht. Am 12. Oktober 312 besiegte er im Zeichen des Christusmonogramms in der Schlacht an der Milvischen Brücke vor den Toren Roms seinen letzten Widersacher Maximanus und begründete damit die constantinische Dynastie. Diese knappen Angaben verdeutlichen, in welch historisch hochbrisanten Zeiten die Münzen des Schatzfunds von Spay geprägt wurden. Alle Herrscher der ersten Tetrarchie sind dort vertreten: Diocletian, Maximian, Constantius Chlorus und Galerius.
Die Sicherung dieses Münzschatzes in öffentlicher Hand war damit das oberste Ziel. Als Dr. Axel von Berg von der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz erfuhr, dass der Fund verkauft werden sollte, entschlossen sich GDKE und LVR zu handeln. Der LVR ist froh darüber durch die Bereitstellung der Mittel und den Ankauf durch das LVR-LandesMuseum Bonn diesen für die Geschichte des Rheinlands so bedeutenden Fund nun langfristig gesichert zu haben.
Der Schutz des kulturellen Erbes, seine Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit und die Gewährleistung des Verbleibs in der Region bzw. ihrem näheren Umfeld kann nicht hoch genug bewertet werden. Insofern war die Notwendigkeit des Ankaufs für die beiden Institutionen unstrittig.
Das seit dem September 2013 in Nordrhein-Westfalen in Kraft getretene novellierte Denkmalschutzgesetz hat zur Sicherung entsprechender Fundkomplexe für die Zukunft ein wichtiges Werkzeug geschaffen, in dem es vorsieht Finder eine angemessene Belohnung in Geld zu gewähren. Wobei sich die Summe am wissenschaftlichen Wert des oder der Funde orientiert, nicht etwa am tatsächlichen Marktwert.