Die auf Brusthöhe auf einer Länge von 1,45 Metern eingeritzte Inschrift am Kellerabgang ist nur fragmentarisch erhalten. Doch reicht das Lesbare aus, um den Zweck der Inschrift zu erkennen: "hie sal nymant yn gan he en wolle uns... es..." (Hier soll niemand hineingehen, er wolle uns nicht .../es sei denn, er wolle uns").
"Die Inschrift ist eine eindeutige Beschränkung des Zugangs, also eine Art frühes Verbotsschild. Warum der Zugang zum Keller verboten war, wissen wir nicht", so LWL-Denkmalpfleger Dr. Christoph Heuter. Möglicherweise führte die Treppen in den Weinkeller, den man vor Unbefugten schützen wollte. Oder im Keller sei Bier gebraut worden. "Das würde auch die Rinnsteine erklären, die durch den Kellerraum zu einem Durchstich in der Außenwand führten", vermutet LWL-Bauforscher Dr. Fred Kaspar.
Vor Ort war die Inschrift nicht zu entziffern. Deshalb übertrugen Restauratoren sie zunächst auf Transparentfolie. So konnten sie zwischen Ritzungen der Inschrift und zufälligen Oberflächenschäden unterscheiden. Außerdem fotografierten sie die Inschrift unter Streiflicht und erhielten so konturenscharfe Bilder. Mit diesem Material gelang es Dr. Helga Giersiepen, Inschriften-Expertin an der Universität Bonn, die Inschrift zu entziffern und als gotische Kleinbuchstaben, sogenannte Minuskel, zeitlich in die erste Hälfte des 15. Jahrhunderts einzuordnen.
Die Wandputze der früheren bischöflichen Burg Dringenberg haben schon 1996 große Aufmerksamkeit auf sich gezogen: Damals wurde am Südflügel eine Putzfläche entdeckt, die neben diagonalen Streifen sowie Darstellungen einer Schlange und der lippischen Rose auch eine Inschrift mit Datierung aus dem Jahr 1551 zeigt.
Heute ist die Burg mit dem Heimatmuseum, durch viele Vereinsaktivitäten und als Ort für Trauungen in der ehemaligen Burgkapelle in das Leben des kleinen Ortes eingebunden. "Die Stadt Bad Driburg als Eigentümerin pflegt die Burg sorgsam. Vielleicht gelingt es ja einem der geschichtsbegeisterten, in 36 Vereinen engagierten Dringenbergern doch noch, die ehemalige Nutzung des Kellers in den Akten zu erkunden und so die Bedeutung des mittelalterlichen 'Verbotsschildes‘ zu entschlüsseln", so Heuter.