Das EHLF setzt sich aus amtlich bestellten Vertretern der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) zusammen, die die Auswirkungen der EU-Normgebung auf das europäische bauliche und archäologische kulturelle Erbe untersuchen. Obwohl dieses Erbe ein wesentlicher ökonomischer Faktor für und in Europa ist, insbesondere im Hinblick auf die Tourismusförderung, liegt die Regelungszuständigkeit nicht bei der EU, sondern bei den Mitgliedsstaaten. Dennoch betrifft die EU-Normgebung in ihren Zuständigkeitsbereichen, wie z. B. der Umwelt oder den Arbeits- und Sozialbedingungen, zunehmend auch den Schutz der Bau- und Bodendenkmäler und der Kulturlandschaften.
Unbeabsichtigten negativen Nebeneffekten auf das bauliche und archäologische kulturelle Erbe muß in jedem Mitgliedstaat individuell entgegengewirkt werden können und dürfen, weshalb europäische Normen so umgesetzt werden müssen, daß denkmalpflegerisch erforderliche Ausnahmeklauseln immer dann und überall dort vorgesehen werden, wo dies möglich ist. Da einige Mitgliedstaaten dabei nicht ausreichend erfolgreich sind, andere wiederum ganz eigene Wege gehen, hat sich inzwischen eine stark differenzierte, kaum mehr zu überblickende Vielfalt von Gesetzen zum Schutz des kulturellen Erbes in Europa herausgebildet.
Beispielsweise müssen Gemälde alter Meister wie Rembrandt, Rubens oder van Gogh selbstverständlich mit den selben bleihaltigen Farben restauriert werden, mit denen die alten Meister selbst ihre Kunstwerke erschufen und dies trotz des europäischen Verbots, metallhaltige Farben zu verwenden. Selbstverständlich müssen die Außentüren unserer historischen Kirchen, dem symbolischen Zeichen des Willkommens entsprechend sich weiterhin nach innen öffnen, obwohl europäisches Recht fordert, daß alle Türen öffentlicher Gebäude sich aus feuerpolizeilichen Gründen ausnahmslos nach außen zu öffnen haben. Und selbstverständlich muß verhindert werden, daß sämtliche Fenster von Baudenkmälern durch Kunststoffenster ersetzt werden, obwohl die historischen, i. d. R. Holzfenster die aktuellen europäischen Umweltanforderungen nicht erfüllen.
Das EHLF versucht zu erreichen, daß zukünftig zu jeder beabsichtigten EU-Normgebung bereits im Vorfeld frühzeitig eine Folgenabschätzung erfolgt. In diesem Fall könnten dann Ausnahmeklauseln oder Alternativen zu Gunsten des Bereiches Denkmalschutz und Denkmalpflege zu einem formuliert, vorgeschlagen und daher noch in das entstehende Normgebungsverfahren integriert werden.
Der unmittelbare Anlaß für die Gründung des EHLF war die jährliche Konferenz der obersten staatlich autorisierten Denkmalfachbehörden aus den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) im European Heritage Heads Forum (EHHF) im Frühjahr 2008 in Kopenhagen. Wegen der alleinigen Zuständigkeit der Länder in der Bundesrepublik Deutschland wird diese derzeit durch Herrn Prof. Dr. Gerd Weiß, Präsident des Landesamts für Denkmalpflege Hessen, als 1. Vorsitzender der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland (VdL), sowie durch Herrn Prof. Dr. Jürgen Kunow, Landesarchäologe des Landschaftsverbands Rheinland - Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege, als Vorsitzender des Verbands der Landesarchäologen in der Bundesrepublik Deutschland (VLA), vertreten.
Das neu gegründete EHLF ging hervor aus der bisherigen Arbeitsgruppe ECHO (European Working Group on EU Directives and Cultural Heritage), die auf diesem Arbeitsfeld seit einem knappen Jahrzehnt erfolgreich Aufbauarbeit leistete. Deutsches Mitglied ist Regierungsdirektor Wolfgang Karl Göhner, Justitiar des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege.