Alemannenrechte - Historisches Lexikon der Schweiz
Die Alemannenrechte sind in zwei Redaktionen überliefert: Im älteren, in einem einzigen Text des 9./10. Jh. fragmentar. erhaltenen Pactus Alamannorum aus dem 1. Drittel des 7. Jh., der den Busskatalog wiedergibt, sowie in der jüngeren, als Gesamtaufzeichnung in ca. 50 Handschriften überlieferten Lex Alamannorum aus der Zeit um 727/730 mit ihren drei Teilen: Kirchensachen (v.a. Bildung und Erhaltung von Kirchenvermögen), Herzogssachen herrschaftl. Strukturen und deren Sicherung) und Volkssachen (Bußkatalog). Sprache: deutsch
Status
Aufnahme in den Guide am 05.10.2004
Letzte Aktualisierung des Eintrags: 20.01.2006
Letzte Prüfung der URL: 18.11.2024
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