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Das geltende Denkmalschutzgesetz trat 1977 in Kraft. Zeit, mit einem umfassenden Kulturpflegegütergesetz die Denkmalpflege und deren Organisation von Grund auf neu zu definieren. Ein wichtiger Punkt der Vorlage ist die Einbindung der archäologischen Arbeit. Artikel aus dem "Liechtensteiner Vaterland" vom 20.7.2006. Sprache: deutsch
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