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Die Alemannenrechte sind in zwei Redaktionen überliefert: Im älteren, in einem einzigen Text des 9./10. Jh. fragmentar. erhaltenen Pactus Alamannorum aus dem 1. Drittel des 7. Jh., der den Busskatalog wiedergibt, sowie in der jüngeren, als Gesamtaufzeichnung in ca. 50 Handschriften überlieferten Lex Alamannorum aus der Zeit um 727/730 mit ihren drei Teilen: Kirchensachen (v.a. Bildung und Erhaltung von Kirchenvermögen), Herzogssachen herrschaftl. Strukturen und deren Sicherung) und Volkssachen (Bußkatalog). Sprache: deutsch
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