Virtueller Rundgang durch die Göttinger Sammlung antiker Skulpturen

 

Vom heimischen Computer aus Kunstwerke der Antike zu erkunden -das will die Stiftung Niedersachsen ermöglichen: Mit rund 160.000 Euro fördert sie das Projekt "Virtuelles Museum antiker Skulpturen Göttingen"

, das in 18-monatiger Arbeit am Archäologischen Institut der Universität Göttingen entstehen wird.

Das Institut verfügt über eine der weltweit größten Sammlungen von maßgetreuen Gipsabgüssen berühmter Werke der griechischen und römischen Skulptur, von denen nun ausgewählte Stücke in einer eigenen Präsentation im Internet vorgestellt werden sollen. Zum Einsatz kommt dabei eine neuartige, in Niedersachsen entwickelte Technik der dreidimensionalen optischen Objekterfassung und Objektdarstellung, kurz 3D-Scan. Der Kustos der Sammlung und Leiter des Projekts, Dr. Daniel Graepler: "Mit Hilfe interaktiver Raumpanoramen wird ein Rundgang durch die Sammlung inszeniert, bei dem der Betrachter die Kunstwerke am Bildschirm bewegen und von allen Seiten betrachten kann." Begleitende Informationstexte werden einen Überblick über die Geschichte der antiken Skulptur von ihren Anfängen im frühen ersten Jahrtausend vor Christus bis in die Spätantike vermitteln.

Die 1767 von Christian Gottlob Heyne begründete Sammlung des Archäologischen Instituts umfasst mehr als 1.700 Abgüsse von Skulpturen, deren Originale sich auf über 140 Museen in aller Welt verteilen. Einen Schwerpunkt bildet nach Angaben von Dr. Graepler die antike Portraitplastik, die auch im virtuellen Museum eine besondere Rolle spielen wird. Für die Anwendung im Schulunterricht und im universitären Grundstudium entsteht ein interaktives Lernprogramm zu dem Themenkomplex "Das antike Portrait: Geschichte, Form, Funktion". Der Kustos: "Damit wird ein gerade in Göttingen in den letzten Jahrzehnten intensiv erforschtes Gebiet der antiken Bildkultur erstmals zusammenfassend dargestellt und an die Öffentlichkeit vermittelt. Der klassische Auftrag einer Lehrsammlung kommt so in zeitgemäß erweiterter Form zur Geltung."

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