Uni Kiel und Land Schleswig-Holstein geben vier Vasen an italienischen Staat zurück
Die Übergabe in der Kunsthalle zu Kiel bildete den feierlichen Abschluss eines Kulturabkommens zwischen Schleswig-Holstein und dem Land Italien.
Kultusministerin Karin Prien sagte: "Raubkunst in unseren Museen und Sammlungen ist eine Tatsache, der wir uns stellen. Das Wissen darum verdanken wir einer steti-gen Aufarbeitung der Herkunft von Kunstobjekten und Beständen. Daraus ergibt sich für alle, die Verantwortung tragen, über gesetzliche Vorgaben hinaus die moralische Pflicht zur Rückgabe von Kulturgütern an das Herkunftsland. Ich bedanke mich ausdrücklich bei Frau Prof. Dr. Haug, die den Prozess der Rückgabe der Vasen an das Land Italien aktiv und erfolgreich vorangetrieben hat. Der neue Kooperationsvertrag mit dem Land Italien stärkt die Zusammenarbeit beider Länder und ist ein Zeichen für die Qualität des Kulturstandortes Schleswig-Holstein.“
Bereits im Jahr 2018 waren die italienischen Verantwortlichen mit den Rückgabewünschen an das Land Schleswig-Holstein herangetreten. Denn die Vasen – ein Glockenkrater, ein Gnathia-Krater, eine apulisch-rotfigurige Kanne und eine Loutrophore – stammen höchstwahrscheinlich aus Raubgrabungen in der Region Apulien. Sie wurden seinerzeit zwar legal erworben. Da ihre Provenienz aber problematisch ist, wurde vereinbart, die Objekte im Rahmen eines Kulturabkommens zurückzugeben.
"Die heutige Übergabe setzt den Schlusspunkt unter einen Prozess, den Schleswig-Holstein und Italien vor vielen Monaten begonnen haben", so CAU-Präsidentin Prof. Dr. Simone Fulda. "Er ist zu einem partnerschaftlichen Austausch gewachsen, für den ich mich bei den Beteiligten herzlich bedanke. Ich freue mich, dass wir mit dem heutigen Abend das Kulturabkommen und die Rückgabe der Objekte feierlich zum Abschluss bringen."
Auf deutscher Seite hatte Prof. Dr. Annette Haug, Leiterin der Kieler Antikensammlung und Professorin für Klassische Archäologie, die Details des Abkommens in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur erarbeitet.
"Die Objekte sind in den 80er und 90er Jahren nach damals geltendem, deutschem Recht zwar legal erworben worden und man ist rückwirkend nicht zur Rückführung der Objekte verpflichtet. Wir haben aber eine moralische Verantwortung, diese Stücke zurückzugeben.“, erläuterte Prof. Dr. Annette Haug. Die Kieler Antikensammlung stehe für einen verantwortungsbewussten Umgang mit ihren Sammlungsbeständen. "Wir tragen einerseits dem kulturellen Erbe Rechnung, das uns anvertraut ist. Andererseits stellen wir uns aber auch der internationalen Verantwortung, die solche Objekte jetzt und auch in Zukunft mit sich bringen."
Im Zuge der Restaurierung der Kunsthalle zu Kiel wird die Antikensammlung zunächst schließen. Nach Wiedereröffnung stellen die italienischen Museen der Antikensammlung jeweils für einen befristeten Zeitraum gleichwertige Leihgaben zur Verfügung.
Heute verfolgt die Kieler Antikensammlung eine andere Vision als noch vor einigen Jahren. Die alten Objekte, die rechtmäßig in die Sammlung gelangt sind, sollen im Rahmen von Sonderausstellungen auf aktuelle Fragestellungen hin zugeschnitten werden. Im Zuge des Kulturabkommens wird es zudem möglich, immer neue Funde in der Sammlung zu präsentieren. Neuerwerbungen werden sich künftig auf Gipsabgüsse antiker Originale beschränken.
"Raubgrabungen zerstören weltweit wissenschaftliche Erkenntnisse. Erst wenn Museen und Privatleute auf den Erwerb solcher Objekte konsequent verzichten, ist ein entscheidender Schritt zum Schutz von Kulturgütern und auch zum Verständnis anderer Kulturen getan", bekräftigt Prof. Haug. Mit der Rückgabe der vier Vasen wolle man entsprechend ein Zeichen setzen.
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