UNESCO richtet Nothilfefonds für gefährdetes Welterbe ein
»Die kulturellen Zerstörungen in Palmyra, Aleppo, Mossul, Nimrud und Hatra sind unerträgliche Angriffe auf das Gedächtnis der gesamten Menschheit. Sie sind ein Angriff auf die Wiege der Zivilisation. Die Terrororganisation 'Islamischer Staat' attackiert Kulturgüter und Menschen im Nahen Osten gleichermaßen«, sagt Dr. Verena Metze-Mangold, Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission. Der IS raube den tausenden Flüchtlingen, die täglich an deutschen Bahnhöfen eintreffen, nicht nur Familie und Freunde sowie Hab und Gut, sondern auch einen Teil ihrer kulturellen Identität. »Die Weltgemeinschaft muss jetzt handeln, um die gezielten Zerstörungen von Kulturgut zu stoppen. Wir brauchen einen Sieg der Toleranz über den Fundamentalismus«, so Metze-Mangold weiter.
Die UNESCO hat zum Schutz gefährdeter Welterbestätten einen Nothilfefonds eingerichtet. Damit sollen laufende Schutzmaßnahmen unterstützt und ausgeweitet werden. Dazu zählen die präventive Dokumentation von Stätten, das Auslagern von gefährdetem mobilen Kulturerbe, die Schulung von nationalen Experten für Notfallmaßnahmen, die Dokumentation von Zerstörungen an Welterbestätten, das Einschalten des UN-Sicherheitsrats, der Einsatz für die Berücksichtigung von Kulturgüterschutz in humanitären UN-Missionen, die Planung für den Wiederaufbau zerstörter Stätten sowie umfangreiche Aktivitäten gegen den illegalen Handel mit Raubgütern aus geplünderten Stätten.
»Der Terrorismus des 'Islamischen Staats' wird auch durch den Handel mit geraubten Antiken finanziert. Deutschland ist hier in der Pflicht zu handeln. Ich begrüße deshalb die Novellierung der Kulturgutschutzgesetzgebung in Deutschland und den überfälligen Paradigmenwechsel, den Staatsministerin Grütters damit einleitet: Nationale Kulturpolitik hat unter heutigen Bedingungen direkte Auswirkungen sowohl auf der EU-Ebene als auch international«, sagt Metze-Mangold. »Für einen starken Kunstmarkt brauchen wir einen Beipackzettel bei der Einfuhr von Antiken. Aus diesem muss die Ausfuhrerlaubnis des Herkunftslandes transparent hervorgehen. Damit würde die Umsetzung der UNESCO-Konvention zur Unterbindung illegalen Handels mit Kulturgut in Deutschland entscheidend verbessert, und dies ist dringend nötig«, so die Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission.
Deutschland hat im Jahr 2007 das »Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut« der UNESCO ratifiziert. Die Bestimmungen der Konvention sind nur zwischen Vertragsstaaten gültig. Der Anspruch auf Rückübertragung illegal eingeführter Kulturgüter beginnt drei Monate nach Ratifizierung der Konvention.
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