In Deutschland kein Handelsverbot für Hehlerware aus Raubgrabungen ?
In den Erläuterungen zu dem Gesetzentwurf wird unverblümt von den „berechtigten Interessen des Handels“ gesprochen und davon, dass „Wettbewerbsnachteile... für den Kunsthandel vermieden werden“ sollen, siehe www.bundesregierung.de/Artikel/-,413.936712/dokument.htm.
Träte das Gesetz in der jetzt vorliegenden Fassung in Kraft, so würden de facto alle vor Inkrafttreten aus den Herkunftsländern geschmuggelten Raubgrabungsfunde legalisiert. Nach diesem Datum aufgetauchte archäologische Objekte dürfen nur dann nicht verhandelt werden, wenn sie in einer im deutschen Bundesanzeiger veröffentlichten Liste erfasst wurden. Archäologische Bodenfunde dürften zwar noch innerhalb eines Jahres nachträglich auf die Liste gesetzt werden, aber nur dann, wenn der exakte Nachweis der ursprünglichen Herkunft (bezogen auf einen modernen Staat) erbracht wird. Bei Hehlerware aus undokumentierten Raubgrabungen dürfte dies in aller Regel nicht gelingen. So wären beispielsweise römische Raubgrabungsfunde von dem Kulturgüterschutz nahezu völlig ausgeschlossen, gibt es doch alleine rund 30 Nachfolgestaaten des Imperium Romanum.
Doch selbst wenn die Herkunft eines Objektes bekannt sein sollte (weil es beispielsweise am Zoll bei der Einreise bemerkt wurde) so soll auch künftig in der Regel eine straffreie Einfuhr möglich sein und zwar auch dann, wenn das Herkunftsland explizit ein Exportverbot erlassen hat. Diese Exportverbote für archäologische Objekte, die in nahezu allen Ländern gelten, sollen somit weiterhin von Deutschland ignoriert werden, da eine andere Regelung angeblich „mit dem Grundgesetz kollidieren“ würde. Was sogar in den USA eine Selbstverständlichkeit ist, die Beschlagnahmung archäologischen Schmuggelgutes an den Landesgrenzen, ist hier nicht vorgesehen (außer wenn jemand versucht Zollabgaben zu hinterziehen). Schildkrötenpanzer, Papageienfedern und Elfenbeinanhänger können aber sehr wohl an deutschen Grenzen beschlagnahmt werden.
Die beabsichtigte de facto - Legalisierung archäologischer Hehlerware wird den Umsatz fördern, neue Nachfrage erzeugen und die Ausplünderung von Fundstätten und Museen forcieren. Kein Kulturgüterschutz sondern ein Raubgrabungsförderungsgesetz wurde formuliert!
Ausführliche Informationen und Dokumente finden Sie auf der extra eingesichteten Website
http://web.uni-marburg.de/vorgeschichte/protest.html
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Der einfachste Weg ist, unseren eigens hierfür eingerichteten Mailomat zu nutzen. Hier können Sie mit Ihrem Namen als Absender den als Attachement beigefügten Protestbrief an alle Bundestagsabgeordneten mit einem Mausklick schicken. Vorteilhaft (aber nicht unbedingt erforderlich) wäre, wenn Sie den „Betreff“ individuell formulierten, ggf. auch den ersten Satz. Das erschwert ein Ausfiltern der Mails. Noch besser sind eigene Schreiben. Leiten Sie unsere Mail mit dem Attachement auch möglichst an alle Ihnen bekannten Interessierten weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Müller-Karpe
Römisch-Germanisches Zentralmuseum Mainz
Ernst-Ludwig-Platz 2
D-55116 Mainz
Prof. Dr. Andreas Müller-Karpe
Vorgeschichtliches Seminar der
Philipps-Universität Marburg
Biegenstr. 11
D-35037 Marburg
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