Fünf nach Zwölf für Kulturgüter
Es sei fünf nach zwölf für die Kulturgüter aus der Wiege der Zivilisation. Die DUK fordert die Staatengemeinschaft auf, den Handel mit Raub-Kulturgütern wirksam zu unterbinden. Sie begrüßt, dass die Bundesregierung aktuell die Novellierung des Gesetzes zum Kulturgüterschutz erarbeitet. Demnach sollen künftig für alle gehandelten Kulturgüter lückenlose Herkunftsnachweise verlangt werden.
Die DUK erwartet, dass die Bundesregierung den geplanten Gesetzentwurf gemeinsam mit Bundestag und Ländern noch in diesem Jahr so früh wie möglich verabschiedet. Berichten zufolge ist Deutschland ein wichtiger internationaler Umschlagplatz für den illegalen Handel mit geraubten Kulturgütern. Die DUK fordert die Bundesregierung auf, die Öffentlichkeit über die geplanten Maßnahmen zum Kulturgutschutz mit einer Medienkampagne zu informieren und dabei mit einschlägigen Berufsverbänden und Verbraucherschutz-Zentralen zusammenzuarbeiten.
Die DUK appelliert an die Akteure des Kunstmarkts in Deutschland, ihrer Verantwortung nachzukommen und illegalen Kunsthandel mit geraubten Kulturgütern zu verhindern. Darüber hinaus bestärkt die DUK die Medien in ihrem Bemühen, die Öffentlichkeit über die Praktiken und Hintergründe des Handels von antiken Kulturgütern fundiert aufzuklären, um zur breiten gesellschaftlichen Ächtung von geraubtem Kulturgut beizutragen. Die DUK regt erneut an, dass in Deutschland oder international ein Portal mit aktualisierten Informationen zu diesem Thema bereitgestellt wird.
Aktuelle Berichte belegen die flächendeckende Zerstörung und systematische Plünderung unschätzbarer Kulturgüter vor allem in Ländern des Nahen Ostens, in denen Bürgerkriege stattfinden und die von Terrormilizen heimgesucht werden. Der illegale Handel mit diesen Kulturgütern leistet einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung von Terrororganisationen wie beispielsweise Islamischer Staat (IS). Diese antiken Kunstschätze sind für die Menschen dieser Länder Teil ihrer kulturellen Herkunft und Zukunft. Zugleich stellen sie einen unersetzlichen Schatz des kulturellen Erbes der Menschheit dar.
Die UNESCO-Konvention gegen illegalen Handel mit Kulturgut verbietet seit 1970 die unzulässige Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut. Die 115 Vertragsstaaten, zu denen seit 2007 auch Deutschland gehört, haben sich verpflichtet, die Ursachen für den illegalen Handel zu beseitigen, Praktiken zu beenden und zu den Wiedergutmachungen beizutragen. Schätzungen zufolge geht der Umsatz des illegalen Handels mit Kulturgut jährlich in die Milliarden und ist neben dem Drogen- und Waffenhandel einer der umsatzstärksten illegalen Märkte der Welt.
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