Deutscher Preis für Denkmalschutz 2014 ausgeschrieben
Der jährlich vergebene Deutsche Preis für Denkmalschutz ist die höchste Auszeichnung auf diesem Gebiet in der Bundesrepublik Deutschland. Er wurde 1977 vom Deutschen Nationalkomitee für Denkmalschutz (DNK) gestiftet, um »Persönlichkeiten und Personengruppen auszuzeichnen, die sich in beispielhafter Weise für die Erhaltung unseres baulichen und archäologischen Erbes eingesetzt haben«. Dazu zählen auch Journalisten, die »in herausragenden Beiträgen auf die Probleme des Denkmalschutzes aufmerksam gemacht haben«.
Unter dem Begriff »Deutscher Preis für Denkmalschutz« werden vier verschiedene Auszeichnungen zusammengefasst: der Karl-Friedrich-Schinkel-Ring, die Silberne Halbkugel und der Journalistenpreis - zudem wird seit 2012 der mit 2.500 Euro dotierte Internetpreis verliehen. Erster Preisträger in dieser Kategorie waren die Ingenieurkammer-Bau NRW und die Architektenkammer NRW, die für ihre gemeinsame Internetplattform baukunst-nrw ausgezeichnet wurden, eine Datenbank für Architektur und Ingenieurbaukunst in Nordrhein-Westfalen. Im Jahr 2013 erhielt das Denkmalnetz Bayern die Auszeichnung für »die vorbildliche Vernetzung von Initiativen und Interessen und die Präsentation einzelner Denkmale zur Anwerbung von Spenden sowohl für die Vermittlung allgemeiner Belange der Denkmalpflege mit dem Ziel, ihnen in der Öffentlichkeit mehr Gewicht zu verleihen«.
Für den Internetpreis sind im Gegensatz zu den übrigen Preiskategorien auch Eigenbewerbungen möglich. Diese können bis zum 31.03.2014 ausschließlich online über ein PDF-Formular auf der DNK-Website eingereicht werden. Preiswürdig sind »innovative und qualitativ herausragende Beispiele für publizistisch relevante Web-Angebote, die verständlich, aktuell, kritisch, solide und verlässlich die Fragestellungen des Denkmalschutzes begleiten.« Dabei sollen allerdings nur solche Webseiten und Blogs berücksichtigt werden, deren Inhalte überwiegend reine Online-Publikationen darstellen, es sich also nicht um eine Zweitverwertung von Texten, Bild- und Tonbeiträgen aus Fernsehen, Hörfunk oder Printmedien handelt.
Bis auf den Preis der Kategorie »Internet« sind nur die Mitglieder des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz, die Leiter der Landesämter für Denkmalpflege, die Intendanten der Hörfunk und Fernsehanstalten sowie die Chefredakteure von Zeitungen und Zeitschriften vorschlagsberechtigt. Berufliche Aktivitäten von Personen und Initiativen von öffentlich rechtlichen Körperschaften, zu deren Aufgaben Denkmalschutz und Denkmalpflege von Amts wegen gehören, werden bei der Preisvergabe nicht berücksichtigt.
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