Bronzener Pferdekopf von Waldgirmes wird ab 19. August öffentlich ausgestellt
"Die Ausstellung dieser Funde stellt die römischen Objekte der Limeszeit im Saalburgmuseum in einen historischen Rahmen, der zum weiteren Verständnis vom Wandel des Menschen und seiner Fertigkeiten in der Zeit beiträgt. Das Zusammenleben von Kelten, Römern und Germanen über mehrere Jahrhunderte, in den größeren Regionen zwischen Taunus und Lahntal sowie in verschiedenen historischen Gesamtkontexten, wird durch die Zusammenschau der Artefakte in der neuen Ausstellung unmittelbar anschaulich.", sagte Minister Rhein auf der Pressekonferenz.
Der Pferdekopf war Teil einer vergoldeten bronzenen Reiterstatue aus der römischen Kaiserzeit mit – vermutlich – Kaiser Augustus im Sattel. Bei den Grabungen in Waldgirmes wurde der 15 Kilogramm schwere, 59 Zentimeter lange Kopf in etwa elf Metern Tiefe in einem Holzfass, unter Mühlensteinen begraben, am Boden eines einstigen Brunnenschachts gefunden, ebenso wie der linke Fuß des Reiterstandbilds und ein Stück des Zaumzeugs. Der Brunnen befindet sich in einer ehemaligen zivilen Siedlung des römischen Reiches. Zwischen 1993 und 2012 wurde das Areal archäologisch erforscht. Etwa 4,4 der insgesamt 8 Hektar großen Siedlung wurden ausgegraben. Gefunden wurden unter anderem Reste von Gebäuden, Säulenhallen, einer Basilika und Statuenpostamente.
Der Pferdekopf wurde in den Restaurierungswerkstätten im Landesamt für Denkmalpflege aufwändig restauriert (Kosten: 75.000 Euro). Hierbei stand die langfristige Erhaltung des Originalfunds im Vordergrund, keinesfalls eine Rekonstruktion. Daher wurden die noch vorhandenen Reste der Vergoldung gereinigt und gefestigt. Eine neuerliche Vergoldung der weiteren Teile wurde nicht vorgenommen.
Die Entstehung des Pferdekopfs wird auf die Zeit zwischen 4 v. Chr. und 16 n. Chr. geschätzt. Verschiedene Hinweise sprechen nach Ansicht von Experten dafür, dass der Brunnen, in dem der Teil der Statue gefunden wurde, nach dem Jahr 7 n. Chr. absichtlich und vollständig verfüllt wurde. Nach Ausweis dendrochronlogischer Daten wurde die gesamte Siedlung im heutigen Waldgirmes am Ende des Jahres 9 oder Anfang des Jahres 10 n. Chr. zerstört und niedergebrannt. Es liegt daher nahe, die Zerstörung des gesamten Komplexes mit der für die Römer katastrophalen Niederlage in der Varusschlacht 9 n. Chr. zu verbinden.
"Der Pferdekopf selbst ist schon ein sensationeller archäologischer Fund. Aber im Zusammenhang mit dem Entstehungskontext ist es wirklich kaum in Worte zu fassen, von welcher herausragenden Bedeutung dieses Exponat für unser kulturelles Erbe ist", sagte Minister Boris Rhein. "In der neuen Dauerausstellung der Saalburg findet er einen angemessenen Platz, an dem viele Besucher die Möglichkeit haben, dieses Stück Geschichte hautnah zu erleben."
Die Dauerausstellung wurde in enger Zusammenarbeit zwischen den Wissenschaftlern, den Ausgräbern der Römisch-Germanischen Kommission des Deutschen Archäologischen Instituts und den Museumspädagogen der Saalburg konzipiert. Bisher wurden im Museum der Saalburg in erster Linie Funde vom römischen Limes und seinen Kastellen präsentiert, welche die volle Entfaltung römischer Macht im Taunus während des 2. und 3. Jahrhunderts beleuchten. Die römische Siedlung in Waldgirmes zeigt, dass die Region schon vor Errichtung des Limes‘ eine lange und wechselvolle Geschichte hinter sich hat. Das Museum bietet mit seiner Expertise ein ideales Ausstellungsumfeld für den Pferdekopf und die weiteren Funde aus Waldgirmes: Es ist das Vermittlungszentrum für die Provinzialrömische Archäologie in Hessen, Standort des Informationszentrums für die UNESCO-Welterbestätte Limes und widmet sich als einziges Museum in Hessen ausschließlich der Römerzeit. In der neuen Dauerausstellung sind im Original, aber auch auf großformatigen Fotos Funde der Grabungen in Waldgirmes zu sehen. Moderne Medien ermöglichen den Besuchern ein neues Erleben, unter anderem kann mittels eines 3D-Animationsfilms die virtuelle Rekonstruktion der einstigen Siedlung nachvollzogen werden.
Wissen weitergeben
In der juristischen Auseinandersetzung um die Entschädigung für einen Landwirt, auf dessen Grundstück der Pferdekopf gefunden worden war, hatte das Landgericht Limburg wenige Tage zuvor in erster Instanz entschieden. Das Gerichtsverfahren schloss sich an das Entschädigungsverfahren beim Regierungspräsidium Gießen an. Aufgrund des damals geltenden Hessischen Denkmalschutzgesetzes hat der Eigentümer des Grundstücks ein Recht auf angemessene Entschädigung für seinen ehemaligen Miteigentumsanteil am Pferdekopf (50 Prozent). Nach erfolglosen Einigungsversuchen rief das Landesamt für Denkmalpflege Hessen das Regierungspräsidium Gießen als die zuständige Entschädigungsbehörde an und beantragte die Festsetzung einer angemessenen Entschädigung. Der Grundstückseigentümer erhob gegen die Festsetzung des Regierungspräsidiums Klage beim Landgericht Limburg. Das Gericht hat am Freitag seine Entscheidung in dieser Sache verkündet und in einem Urteil die Summe auf weitere 773.000 Euro festgelegt. Nach einem Beschluss des Regierungspräsidiums Gießen hatte der Landwirt 2016 bereits 48.000 Euro als Enteignungsentschädigung erhalten.
Prüfung der Urteilsbegründung
Mit einem Urteil, das die Entschädigungshöhe auf der Basis des Gutachtens der Sachverständigen festsetzt, war nach den bisherigen Einlassungen des Landgerichts Limburg zu rechnen. Erst nach der Prüfung der konkreten Begründung des Urteils wird das Land entscheiden, ob es Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main einlegt.
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