Ägyptischer Altertumsminister zu Gefängnisstrafe verurteilt
Es muss ein Wechselbad der Gefühle für den obersten Hüter der ägyptischen Altertümer sein: Erst wurde die Antikenbehörde (Supreme Council of Antiquities), die er seit 2002 leitete, aus dem Kulturministerium ausgegliedert, zu einem eigenständigen Ministerium aufgewertet und er selbst vom damaligen Staatspräsidenten Mubarak zum Minister ernannt. Das war während der Massenproteste am 31. Januar. Dann verlor er am 3. März bei einer Kabinettsumbildung den Posten wieder. Vier Wochen später, am 30. März, wurde er unter dem neuen Ministerpräsidenten Sharaf erneut als Minister berufen. Und nun verurteilte ihn ein Kairoer Gericht wegen Missachtung eines früheren Urteils zu einem Jahr Gefängnis und einer Geldstrafe von 10.000 ägyptischen Pfund (knapp 1.200 €).
Deutsche Medien verkündeten nach Bekanntwerden des Urteils bereits das Ende von Hawass' Karriere. Dies könnte sich allerdings als vorschnell erweisen. Das Gericht akzeptierte die seitens des Ministeriums für Altertümer eingelegte Berufung. Das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig und auch eine Enthebung von seinen Pflichten als Minister, die mit der Rechtskräftigkeit des Urteils verbunden wäre, wird es vorerst nicht geben.
Das Gerichtsurteil, dessen Missachtung zu der jetzigen Verurteilung führte, fiel im Juni letzten Jahres. Das Gericht hatte angeordnet, die Neuausschreibung eines Pachtvertrages für den Buch-Shop und die Cafeteria im Ägyptischen Nationalmuseum zu stoppen. Mohamed Ramadan vom Ministerium für Altertümer machte heute geltend, dass das Ausschreibungsverfahren zum Zeitpunkt dieses Urteilsspruchs bereits abgeschlossen und damit nicht mehr zu stoppen gewesen sei. Geklagt hatte der Unternehmer Farid Attiya, der den Shop zuvor betrieb und bei der Ausschreibung nicht zum Zuge kam. Anlass für die Neuausschreibung seien Mietrückstände Attiyas gewesen, erklärte Ramadan. Daher sei er auch nicht bei der Ausschreibung berücksichtigt worden.
Was Minister Hawass betrifft, so betonte er, dass sich das Gerichtsverfahren nicht gegen ihn als Privatperson richtete, sondern in seiner Funktion als Direktor der Antikenbehörde und damit als Hausherr im Nationalmuseum.
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