Erhängt und sorgsam bestattet

Ausgrabung im Sommer 2010 auf dem Galgenhügel Alkersleben

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Einleitung

Wäre nicht die Richtstätte Erfurt 1999 ergraben worden, hätte das etwa 20 km entfernt gelegene „Gericht“ von Alkersleben wohl für immer in der Schublade des Landesdenkmalamtes seinen unbeachteten Platz gefunden. Doch in der Erfurter Dokumentation ließ sich ein Hinweis auf die schon Jahre zurückliegende Altgrabung finden. Die Rettungsgrabung war 1971 notdürftig dokumentiert worden und gab nach ihrem Studium mehr an Rätseln als an Fakten preis. Dies und die Tatsache, dass wissenschaftlich ergrabene Richtstätten in Deutschland noch immer eine Rarität darstellen, lud förmlich dazu ein, hier in einer erneuten Grabung der Suche nach Deutschlands möglicherweise ältesten archäologisch bekannten Richtplatz nachzugehen.

Die Verfasserin schreibt zu beiden Richtstätten eine Dissertation, bei der aktuelle Grabungen auf neue Erkenntnisse hoffen ließen. Zwei Fragen galt es zu klären: wie und wie lange wurde der Bestattungsplatz von Alkersleben als Richtstatt gebraucht und wie wurde der Hügel vorgeschichtlich genutzt? Letzteres spielt im Folgenden nur eine untergeordnete Rolle.

Zu diesem Zweck wurden in den vergangenen beiden Jahren Grabungen vor Ort sowie eine Magnetprospektion durchgeführt.

Zwar war die Lokalisation des von den Einheimischen genannten „Galgenhügels“ kein Problem, doch sollte sich herausstellen, dass die genaue Lage des Grabungsareals an dieser Stelle fast unmöglich war. Die Fundstelle war im Gelände nicht verortet, der Hügel im Laufe der Jahre abgeflacht und die Gesamtfläche zu groß, um durch ein ca. 9x9m flächigen Grabungsplan eingegrenzt werden zu können. Durch die Mitwirkung ehemaliger Grabungsteilnehmer wurde die ungefähre Position der angenommen Lage der Erstgrabung bestimmt und an dem höchsten Punkt des Hügels ein erster Suchschnitt angelegt. Aufgrund der Funde legten wir an dieser Stelle unser Grabungsareal an. Doch sollte es trotzdem nicht gelingen, an die Altgrabung anzuschließen.

Mithilfe zweier tatkräftiger ehemaliger Grabungshelfer von 1971 aus Elxleben und Alkersleben gelang es uns nicht nur, zwei umfassend organisierte Lehrgrabungen für Studenten beider Berliner Universitäten durchzuführen, sondern auch zahlreiche begeisterte Schüler aus den umliegenden Ortschaften und auch deren dazugehörige Eltern für das Projekt Abenteuer Archäologie (Veranstalter: M. Genesis, Archäologische Gesellschaft in Thüringen, Thüringisches Landesamt für Archäologische Denkmalpflege) zu begeistern.

Lage und Historischer Hintergrund

Alkersleben liegt in der Senke der Wipfra zwischen Ettischleben im Süden und Elxleben im Norden ca. 6 km östlich von Arnstadt und gehört der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg an. In unmittelbarer Nähe zum Ort befindet sich „Das Gericht“, im Volksmund auch Galgenhügel genannt. Nordwestlich von Alkersleben ist er noch heute als aufgeworfener Hügel an der „Alten Nürnberger Geleitstrasse“ , neben der A71, zwischen Alkersleben, Elxleben und Kirchheim in der Landschaft sichtbar.

Bereits 704 verschenkte ein „vir illuster“ Heden, möglicherweise ein fränkischer Herzog, den unmittelbar in der Nähe von Alkersleben befindlichen Ort Arnestatit – Arnstadt (Thüringer Landesmuseum 1995, 11). Die nächste Erwähnung des Gebietes fällt in das Jahr 800. Kloster Hersfeld besaß zu dieser Zeit reiche Güter um Arnstadt herum. Unter den aufgezählten Ortschaften befanden sich die unmittelbar in der Nachbarschaft gelegenen Orte Rudisleben, Elxleben und Bösleben, Alkersleben jedoch wird nicht aufgezählt.

Erstmals 1233 wird in einer Urkunde, die der Graf von Wiehe dem Erzbischof von Mainz ausstellte, als Zeuge Herberto de Alkosleibin erwähnt (Beyer 1898, Teil1). Es ist anzunehmen, dass der Ort jedoch schon längere Zeit existierte. 1272 dann bestätigten die Gebrüder Günther, Grafen von Käfernburg, mehrere Erwerbungen in Alkodisleibin (Overmann 1926).

Spätestens seit dieser Zeit übte das Vogtgericht der Grafen von Käfernburg die obere Gerichtsbarkeit über Alkersleben aus. Die niedere Gerichtsbarkeit hingegen oblag den Äbten von Hersfeld. (Rat der Stadt Arnstadt 1954, 12).

Eine Hinrichtungsstätte ist für diese frühe Zeit nicht nachweisbar. Die Alte Nürnberger Geleitstraße von Nürnberg nach Erfurt, die unmittelbar an dem Galgenhügel von Alkersleben entlangführt, war eine der großen Handels- und Heerstraßen des Mittelalters und auch der späteren Neuzeit, so dass anzunehmen ist, dass Käfernburg an dieser exponierten Stelle schon beizeiten ein Zeichen der Hohen Gerichtsbarkeit errichtet haben dürfte. Dafür spricht auch die Lage des Hügels, denn von seiner höchsten Stelle aus hat man noch heute einen fantastischen Blick über das Thüringer Becken. Der Burghügel der im 17.Jh. abgetragenen Käfernburg ist ebenso gut erkennbar, wie die nicht weit entfernt gelegene Wachsenburg, mithin ein Platz, der geradezu prädestiniert erscheint, um eine Stätte der Abschreckung und Prävention zu errichten.

„Das Gericht“ selbst lässt sich zum ersten Mal als Feldgrenze zu Hufenangaben 1652 im Flurbuch der Gemeinden Kirchleben und Elxleben finden. Danach wird der Name immer wieder zur Lokalisation bestimmter Feldfluren herangezogen. Explizite Hinweise auf Hinrichtungen auf dem Alkerslebener Gericht haben sich bis jetzt weder im Stadt und Kreisarchiv Arnstadt, noch im Thüringer Staatsarchiv in Rudolstadt finden lassen. Zwar werden ab dem 17. Jh. Scharfrichter, die von Arnstadt aus das Bannrecht über Alkersleben besaßen, erwähnt, doch von einer ausführenden Strafvollstreckung auf dem Galgenhügel selbst ist nirgendwo die Rede.

Interessanterweise berichtet eine Quelle von 1914 (Hahn 1914): „Alkersleben ist ein ehemaliges Gerichtsdorf, davon zeugen der Ratgarten, in dem das Gerichtsgebäude stand, die Pfarre, die einst Amtsgebäude war und das Gericht, ein aufgeworfener Hügel an der Rudislebener Grenze, im Volksmund auch Galgenhügel genannt.“ Die Primärquelle lässt sich nicht mehr ermitteln, aus der sich sicher mehr Informationen zur Funktion des Ortes und vor allem zur Zeitstellung ergeben könnten.

Der archäologische Befund

1971

Im Norden der Fläche war bei der Altgrabung im Jahre 1971 bereits eine mächtige urgeschichtliche Steinpackung zu Tage gekommen, deren Anlage sich als Schachtverfüllung herausstellte. Bedauerlicherweise gibt es keine dazugehörigen Funde, die eine Datierung ermöglichen. Für den vorliegenden Fall spielt dies jedoch nur eine untergeordnete Rolle. Von besonderem Interesse ist ein Befundkomplex, der sich über der Steinpackung befand.

Im Sommer 1971 untersuchte das Museum für Ur- und Frühgeschichte Thüringens/ Forschungsstelle für die Bezirke Erfurt, Gera, Suhl, Weimar unter der Leitung von Prof. Dr. Behm-Blancke und Dr. W. Timpel die Fundstelle eines Skeletts, dass bereits im April 1971 beim Anlegen einer Rübenmiete in einer Tiefe von etwa 40 cm von Genossenschaftsbauern der LPG gefunden wurde.

Bei der anschließenden Freilegung wurden ca. 50 Skelette freigelegt. Sie waren überwiegend ost-west gerichtet in Rückenlage niedergelegt worden. Soweit feststellbar, waren ihnen zum Großteil die Hände unter dem Becken zusammengelegt, was auf eine Fesselung schließen lässt. Grabgruben sind nicht erkennbar, dafür jedoch eine aufwendige Steinpackung aus großen Steinplatten um Individuum 2131.

2009/2010

Ziel der erneuten Ausgrabungen war es, die Struktur des Platzes näher zu verifizieren, den Aufbau des Hügels nach zu verfolgen und die Grenzen des Rechtsbezirkes zu erfassen. Hierzu wurden zwei Sondagen westlich und östlich der angenommen Altgrabung angelegt. Die östliche Sondage wurde auf dem höchsten Punkt des Hügels angelegt. Nach Süden hin wurde die Fläche durch das noch nicht geerntete Ackerfeld begrenzt. Nach Norden fiel der Hügel sanft ab und wurde nach einer großzügig abgeernteten Fläche ebenfalls durch das Getreidefeld beschränkt. Das Untersuchungsareal schloss sich an die östliche Sondage westwärts an und verlief in Richtung Westen abfallend.

Alle Flächen waren zunächst von neuzeitlichem Humus bedeckt. Relativ dicht darunter (20 bis 30cm) fanden sich bereits die beiden ersten Niederlegungen. Insgesamt sind auf den 3 Quadranten skelettale Funde von 7 Individuen festgestellt worden. Lediglich fünf von ihnen lassen einen anatomischen Zusammenhang erkennen. Sie waren deutlich ost-west ausgerichtet, wie es bei christlichen Bestattungen die Regel ist. Zwei der Individuen befanden sich auf einer massiven urgeschichtlichen Muschelkalksteinpflasterung, die teilweise mit einem Steinsockel mit Lehm/Kalkverstrich untermauert war. Diese Steinpackung verschwand unter dem Getreidefeld und ließ sich in Quadrant 1 und Sondage1 bis zur Grabungsgrenze feststellen. Verlagerte Reste dieser Steinpflasterung ließen sich ebenfalls hügelabwärts im Quadranten 2 finden. Auf etwa gleichem Niveau befand sich eine ältere kompakte feste humose Schicht, die in den einzelnen Flächen urgeschichtliches Keramikmaterial und eine große Anzahl von Knochensplittern und wenig Leichenbrand enthielt. Unter dem Schichtpaket, das Richtung Tal an Mächtigkeit zunahm, befand sich Keuper, der anstehende Boden.

Lediglich 2 Bestattete waren gut erhalten (Individuum 1,2). Individuum 2 konnte durch seine im Hüftbereich gefundene Gürtelschnalle eine gute Datierung ergeben. Die Bestatteten hatte man sorgsam auf dem Rücken niedergelegt, wobei nur bei Individuum 2 der Schädel vorhanden war. Interessanterweise befanden sich die Bestattungen auf der Steinpflasterung, die nur aus Skelettfragmenten bestehenden Knochengruben waren ausschließlich im angrenzenden Humusbereich hügelabwärts eingetieft.

Zu den anthropologischen Ergebnissen lassen sich hier lediglich vorläufige Aussagen treffen, da die Untersuchungen im Thüringischen Landesamt für Archäologische Denkmalpflege noch andauern. So handelt es sich bei den Bestatteten um 4 Männer, juvenil bis erwachsen. Die übrigen Individuen sind zu schlecht erhalten, um eine eindeutige Aussage treffen zu können.

Eine Auffälligkeit lässt sich am 2. Halswirbel von Individuum 1 feststellen. Der Axis weist an der Oberfläche eine zerklüftete Bruchstelle auf, an der sich vormals der Dens befunden hat. Dieser Bruch muss nicht vordergründig für einen Genickbruch infolge Strangulation sprechen, da sich bei Galgenopfern häufig ein intakter Axis mit dazugehörigem Dens beobachten ließ (Ulrich-Bochsler, Lanz 2008, 412 ff.). Trotzdem liegt hier objektiv eine Verletzung des 2. Halswirbels durch Gewalteinwirkung vor, was in jedem Falle auch zur Tötung des Opfers geführt haben kann. Diese Halswirbelfrakturen sind bei großen Fallhöhen und einem nicht unerheblichem Körpergewicht möglich. Allein der Zustand des Knochens erlaubt keine präzise Antwort, da der Wirbel aufgrund der besonderen Bodenbeschaffenheit stark verwittert ist.

Der außerordentlich grazile Körper von Individuum 2 befand sich fast unmittelbar im Anschluss zu Individuum 1 westlich dahinter. Hierbei handelt es sich um das einzige vollständige, wenn auch sehr vergangene Skelett der Grabung. Der Körper befand sich ebenfalls in Rückenlage und war ost-west orientiert. Der Schädel war durch das Gewicht der Steine sehr zerdrückt und die Langknochen wiesen ebenfalls zahlreiche perimortale Bruchkanten auf. Auffallend waren die unter dem Becken zusammengelegten Hände. Ihre Positionierung lässt auf eine Fesselung und damit auf das typische Bild eines durch den Strick zu Tode gekommenen Opfers schließen.

Unterhalb des Beckens befand sich eine aufwendig verzierte Gürtelschnalle aus dem Mittelalter, die teilweise noch mit Lederresten vergesellschaftet war. Andere Hinweise auf Bekleidung ließen sich nicht feststellen.

Eine weitere Besonderheit stellt die sorgsam gesetzte Steinpackung von Individuum 5 dar, die sich auf Höhe des angenommenen Brustbereiches finden ließ. Auch hier liegt möglicherweise wieder ein Hinweis auf Vermeidung des Wiedergängertums vor.

In den restlichen Knochengruben fanden sich die teilerhaltenen Überreste von Individuen, die möglicherweise im Zuge periodischer Aufräumarbeiten auf dem Galgenplatz in den verhältnismäßig weichen humusreichen Boden verlocht wurden. Bekannter weise verblieben die Opfer von Räderung und Strangulation mehrere Tage bis Wochen zur Abschreckung und Prävention auf ihren Martergerüsten, dies wurde auch als Strafe post mortem angewendet. Einzelteile fielen nach Tierfraß und Verwesungsprozess herab und wurden in Gruben verlocht.

Beim Anlegen der Plana in den verschiedenen Flächen kamen zahlreichen Knochensplitter, Leichenbrandreste und der Unterkiefer eines etwa 5 - 6 jährigen Kindes zu Tage. Da hier der endgültige anthropologische Bericht sowie die naturwissenschaftlichen Untersuchungen noch ausstehen, ist nicht gesichert, ob diese Überreste möglicherweise in die vorgeschichtliche Phase der Nutzung des Hügels gehören.

Funde

1971

Es wurden skelettale Funde von insgesamt 50 Individuen freigelegt. Einige wenige Kleinfunde, wie Schnallen, ein Messer, ein Messerscheidenbeschlag, ein bronzener unverzierter Anhänger, ein Haken mit Kupferlegierung und zwei Nieten ließen sich nicht direkt an den Bestattungen verorten, lassen aber ebenfalls eine Datierung in das Mittelalter erkennen. Keramisches Material war äußerst wenig vorhanden und datiert bis auf eine neuzeitliche Steingutscherbe in die Urgeschichte.

2009/2010

Das Fundspektrum der übrigen Artefakte ist, dem Befund der Altgrabung entsprechend, erwartungsgemäß weder groß noch umfassend gewesen. Neben der Gürtelschnalle von Individuum 2 fand sich im Profil eine ebenfalls in das Mittelalter datierbare eiserne Gürtelschnalle , ein eiserner Nagel, ein Niet, ein eiserner Dorn und eine neuzeitliche Gewehrkugel, die möglicherweise den Truppen Napoleons, die ca. 30 m entfernt auf der Alten Nürnberger Geleitstrasse entlang zogen, zuzuordnen ist. Die vorgefundene Keramik gehört zum großen Teil in die urgeschichtliche Epoche der Steinpflasterung, einige wenige Stücke sind der Gebrauchskeramik des 12. bis 15. Jh. bzw. des 16.-17.Jh. zuzuzählen, es handelt sich ausschließlich um Streufunde.

Insgesamt ist festzustellen, dass der Galgenhügel mehrphasig genutzt wurde. Zunächst erfolgte eine Erbauung und Nutzung in frühgeschichtlicher Zeit. Das Ausmaß der Muschelkalksteinpflasterung ließ sich bei einem Tiefflug über dem Galgenhügel gut erfassen Abb.6. Deutlich erkennbar ist die helle Grundstruktur der Fläche, die mit Steinen unterlegt ist. Das verminderte Wachstum des Getreides oberhalb der Steinpflasterung begrenzt eine annähernd runde Fläche, die etwa mittig des Hügels liegt. Der umlaufende dunklere Ring dürfte einem Kreisgraben zuzuordnen sein, wie er bei der Entnahme des Aushubs für die Anlage eines Hügelüberbaus entsteht. Die aufgefundenen urgeschichtlichen Scherben, die in ihrer Anzahl deutlich das keramische Fundmaterial der mittelalterlichen und neuzeitlichen Epoche übersteigen, bestätigen diese Annahme. Der mit Muschelkalkstein gefüllte Schacht der Altgrabung dürfte ebenfalls der gleichen Zeitstellung angehören. Möglicherweise ergeben die 14C – Werte der skelettalen Funde hier einen Zusammenhang zur baulichen Anlage. Eine Deutung der Stätte als vorgeschichtlicher Bestattungsplatz mit Brandbestattungen, bzw. ein Kultplatz liegt hier nahe. Seine Lage an einer großen mittelalterlichen Handelsstraße muss irgendwann im 12. Jh. zu einem Bodeneingriff und damit zur Niederlage der ersten Bestattungen geführt haben. Möglicherweise wurde die gesamte Kuppe des Hügels abgetragen, um ein gleichmäßiges Plateau zu schaffen. Auf diesem wurden schließlich 40 bis 50 Individuen teilweise dicht beieinander niedergelegt und mit dem abgetragenen Material wieder bedeckt. Nur so lässt sich die große ungeordnete Anzahl von Muschelkalksteinen um die Toten herum erklären. Eine Ausnahme bildet Grab 10, Individuum 2131 war mit einer massiven Steinumrandung aus kleinen und großen Steinen umgeben. Dies lässt auf ein kultisches Ritual schließen. Um den Verstorbenen die Rückkehr zu den Lebenden – sei es aus Rache oder um Verwandte heimzusuchen – zu erschweren, wurden diese mit Steinen umgeben, um so das Wiedergängertum zu unterbinden. Diese offensichtliche Steinbeschwerung ließ sich ebenfalls 2009 bei Individuum 5 im Brustbereich nachweisen.

Die wertvolle aufgefundene Gürtelschnalle im Hüftbereich von Individuum 2 zeigt zudem an, dass die Toten in ihrer Kleidung bestattet worden sind. Die nicht lokalisierbaren Funde aus der Altgrabung 1971 lassen zumindest für einen Teil der Bestatteten annehmen, dass auch sie in ihrer Kleidung in das Erdreich gelangt sind. Dies entspricht nicht den aus späteren Quellen überlieferten Umständen, Maleficanten bar jeder Kleidung auf das Rad oder den Galgen zu bringen. Ein Umstand, der möglicherweise einen Hinweis auf die sorgsame Behandlung der Hingerichteten gibt und eine besondere Demütigung des Straftäters durch Bestrafung ohne Kleidung zu diesen Zeiten noch ausschließt.

Damit dürfte die Frage nach der Nutzung des Galgenhügels als Richtstätte vorläufig bejaht werden. Dagegen spricht auch nicht die verhältnismäßig späte Ersterwähnung aus dem 16. Jh., da frühere Schriftquellen häufig nicht mehr erhalten sind. Auch die Rückenlage der Bestatteten stellt keine Ausnahmeerscheinung dar, sie lässt sich archäologisch immer wieder auf Richtplätzen nachweisen. Die Überkreuzung der Hände bzw. Ablage unter dem Rücken deutet auf eine Fesselung hin und kann damit für die Tötungsart durch Erhängen stehen. Die erkennbaren Pathologien im Bereich der Halswirbelsäule dokumentieren ebenfalls augenscheinlich die wohl am häufigsten auf der Richtstatt Alkersleben vorkommende Tötungsart des Erhängens. Das Fehlen von Skeletten der Alterstufe infans I, infans II bzw. senil deutet darauf hin, dass hier eine bestimmte Gruppe von Menschen ihre letzte Ruhe fand. Sie entspricht in ihrer demographischen Zusammensetzung durchaus dem Bild anderer bisher archäologisch nachgewiesener Serien auf Richtstätten.

Auch für das nächste Jahr ist wieder eine archäologische Lehrgrabung auf dem Galgenhügel in Alkersleben geplant, die weiteres Licht auf die Behandlung mittelalterlicher Delinquenten im Rahmen der Strafjustiz werfen soll.

Literatur

Beyer, C. (1889) Urkundenbuch der Stadt Erfurt. Teil 1. Halle 1898.

Hahn, O. (1914) Heimatkunde für das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen. Sondershausen 1914.

Overmann, A. (1926) Urkundenbuch der Erfurter Stifter und Klöster. Teil 1 (706 – 1330). Halle 1926.

Rat der Stadt Arnstadt (1954) Das 1250jährige Arnstadt. Ein Führer durch die Stadt, ihre Geschichte und ihre Kultur. Arnstadt 1954.

Thüringer Landesmuseum Heidecksburg Rudolfstadt in Verbindung mit dem Freundeskreis Heidecksburg e.V. (1995) Thüringen im Mittelalter, Die Schwarzburger, Beiträge zur schwarzburgischen Kunst- und Kulturgeschichte. Band 3. Rudolfstadt 1995.

Ulrich-Bochsler, S./ Lanz, C. (2008) Mittelalterliche und neuzeitliche Skelettfunde Hingerichteter in der Schweiz. Katalog und anthropologisch-rechtsmedizinische Beurteilung. In: Auler J. (Hrsg.) Richtstättenarchäologie. Dormagen 2008, 412-433.